Die gesetzlichen Regelungen zur Beschäftigung und Qualifizierung von Patientenfürsprechern sowie zum Qualitätsmanagement und dem Lob- und Beschwerdemanagement variieren in Deutschland von Bundesland zu Bundesland. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen aus den gefundenen Quellen:
Patientenfürsprecher in deutschen Krankenhäusern
Eine Studie im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung hat gezeigt, dass es erhebliche regionale Unterschiede in der Verteilung von Patientenfürsprechern gibt. Bundesländer mit gesetzlichen Regelungen zur Patientenfürsprache, wie Berlin, Saarland und Bremen, haben einen höheren Anteil an Patientenfürsprechern als Bundesländer ohne solche Vorgaben.
Die Studie ergab, dass in Bundesländern mit gesetzlicher Regelung der Patientenfürsprache, wie beispielsweise Berlin (96 %), Saarland (95 %) und Bremen (93 %), häufiger Patientenfürsprecher in Krankenhäusern anzutreffen sind als in Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe, wie Bayern (43 %), Hamburg (17 %) und Mecklenburg-Vorpommern (11 %).
Qualifizierung von Patientenfürsprechern
In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel werden Patientenfürsprechende durch ein Qualifizierungsprogramm unterstützt. Nach § 5 Abs. 2 des Krankenhausgestaltungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sollen die Krankenhausträger den Patientenfürsprechenden eine angemessene Fort- und Weiterbildung ermöglichen.
Qualitätsmanagement in Krankenhäusern
Alle Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt die Grundanforderungen an die Qualitätssicherung, einschließlich der gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung eines internen Qualitätsmanagements und zur Beteiligung an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung.
Lob- und Beschwerdemanagement in deutschen Krankenhäusern
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) schreibt vor, dass Patienten das Recht auf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung haben. Dies beinhaltet indirekt auch das Recht, Beschwerden einzureichen, wenn die Versorgung nicht den Erwartungen entspricht.
Implementierung: Krankenhäuser sind angehalten, ein effektives Beschwerdemanagement einzurichten, um Rückmeldungen von Patienten systematisch zu erfassen und auszuwerten. Dies dient nicht nur der Konfliktlösung, sondern auch der kontinuierlichen Verbesserung der Patientenversorgung.
Patientenbeteiligung: Patienten werden ermutigt, aktiv Feedback zu geben – sowohl positive Rückmeldungen als auch Beschwerden. Dieses Feedback kann wertvolle Einsichten bieten, die zur Verbesserung der Dienstleistungen beitragen.
Transparenz und Zugänglichkeit: Informationen zum Beschwerdemanagement sollten für Patienten leicht zugänglich und verständlich sein. Viele Krankenhäuser bieten Broschüren oder Online-Informationen dazu an, wie Patienten Lob oder Beschwerden äußern können.
Die Regelungen zum Lob- und Beschwerdemanagement sind Teil eines umfassenden Qualitätsmanagements in deutschen Krankenhäusern. Sie tragen dazu bei, dass Patienten eine Stimme in ihrer Versorgung haben und sich aktiv an der Verbesserung der Gesundheitsdienstleistungen beteiligen können.
Diese Informationen zeigen, wie das Lob- und Beschwerdemanagement sowie die Patientenfürsprache in das breitere System der Qualitätssicherung und Patientenrechte in Deutschland eingebettet sind. Sie unterstreichen die Bedeutung einer aktiven Patientenbeteiligung und einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung in der Gesundheitsversorgung.
Sie haben Fragen bzw. ein konkretes Anliegen als Patientin oder Patient? Vertrauen Sie auf die kompetente Unterstützung durch qualifizierte Patientenfürsprecher und/oder nutzen Sie das Beschwerdemanagement in Ihrer Klinik für eine transparente und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung.